Sie benötigen rechtliche Beratung oder gar eine anwaltliche Vertretung in Ihrer Angelegenheit im Erbrecht?
Wir helfen gerne weiter!
Erbrecht
Im Erbrecht geht es um das subjektive Recht Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln.
Auf der anderen Seite können Sie auch Begünstigter solcher Verfügungen werden, indem Sie „erben“. Der Begriff Erbrecht bezeichnet objektiv auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.
Unter anderem werden von uns im Erbrecht folgende Bereiche umfasst:
(die Aufzählung ist nicht abschließend)
- Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Erbrecht
- Privates Erbrecht
- Gestaltung und Prüfung von Testamenten
- Testamentsanfechtung und -vollstreckung, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Unternehmensnachfolge / Unternehmertestament
- Antrag Erbschein, Erbenfeststellung und Grundbuchberichtigungen
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Erbscheinserteilung, Erbenfeststellung
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Betreuungsrecht