Steuerrecht

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Steuerrecht

Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft. Zum Steuerrecht im engeren Sinne zählen alle Steuergesetze gerechnet – im weiteren Sinne zählen auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit dazu. Es umfasst also Rechtsnormen, die sich mit der Verteilung des Steueraufkommens befassen.

Von uns werden im Steuerrecht beispielsweise folgende Bereiche umfasst:

(die Aufzählung ist nicht abschließend)

  • Interessenvertretungen bei Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden bezüglich der Aussetzung der Vollziehung, der Stundung, des Vollstreckungsschutzes und des Erlassverfahrens
  • Prozessvertretung bei den Finanzgerichten
  • Beratung und Interessenvertretung bei streitigen Betriebsprüfungsverfahren
  • Abwehr von Haftungsbescheiden für Geschäftsführer und Vorstände
  • Prozessvertretung beim Bundesfinanzhof
  • Revision und Nichtzulassungsbeschwerde
  • Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Erbschaftssteuerbescheid erstellen bzw. prüfen